SPD und CDU beschließen: SPD und CDU beschließen Dieses Bundesland bekommt den ersten Anti-Rassismus-Beauftragten

SAARBRÜCKEN. Der Landtag im Saarland hat als erstes Bundesland die Stelle eines Anti-Rassismus-Beauftragten geschaffen. Die unabhängige Stelle soll als Ehrenamt jeweils für eine Legislaturperiode besetzt werden. Die Fraktionen der SPD und CDU brachten den Gesetzesentwurf gemeinsam ein. Lediglich die drei Abgeordneten der AfD stimmten am Mittwoch gegen die Vorlage. Eine Besetzung für die neue Stelle gibt es bisher nicht.

Der Beauftragte soll die Bekämpfung von Rassismus vorantreiben, als Vermittler zwischen Bund, Ländern und Kommunen dienen sowie die Gesellschaft über „aktuelle und historische Formen des Rassismus“ sensibilisieren, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Als Begründung diente die Zahl der rechtsextrem motivierten Gewalttaten, „aber auch im Hinblick auf die historische Verantwortung als Reaktion auf die schrecklichen Verbrechen des NS-Regimes“.

AfD: Beauftragter wird „imaginäre Butzemänner“ jagen

Scharfe Kritik hatte vor der Abstimmung der AfD-Abgeordnete Christoph Schaufert geäußert. Es sei ein Versuch, „imaginäre Butzemänner“ unter dem Bett zu suchen: „Es wird nur noch versucht, mit der Rassismuskeule auf alles einzuschlagen, was einem nicht paßt.“ Dem schloß sich der AfD-Fraktionsvorsitzende Josef Dörr an. Die Demokratie werde „nicht durch das Volk gefährdet, sondern durch die Regierenden“.

Zuspruch fand der Gesetzesentwurf hingegen bei Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD). Sie sagte, „daß die größte Gefahr für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die Demokratie in Deutschland schon immer vom Rechtsextremismus ausgegangen ist“. Es freue sie besonders, daß auch die CDU den Entwurf unterstütze. Roland Theis, stellvertretender CDU-Fraktionschef, sagte dazu, daß das Eintreten für eine friedliche, tolerante und weltoffene Gesellschaft ein gemeinsames Anliegen sei.

Saarland streicht „Rasse“ aus Verfassung

Der Landtag des Saarlands hat ebenfalls einen Beauftragten für Antisemitismus und einen Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderung. Diese Stellen sind ähnlich strukturiert wie die nun geschaffene Position für einen Beauftragten gegen Rassismus.

Im Februar hatte der Landtag den Begriff „Rasse“ aus der Verfassung gestrichen. Seitdem steht an der Stelle der Passus, daß niemand „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“ benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Beschlossen wurde die Verfassungsänderung mit den Stimmen der alleinregierenden SPD und der oppositionellen CDU. (sv)

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