„Correctiv“-Kampagne: „Correctiv“-Kampagne Universität lehnt Entlassung von Ulrich Vosgerau ab

KÖLN. Die Universität Köln hat es abgelehnt, dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau wegen der „Correctiv“-Berichterstattung über ein angebliches Geheimtreffen in Potsdam den Status als Privatdozent zu entziehen.

„Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat aufgrund der Berichte von ’Correctiv’ über ein Treffen in Potsdam im November 2023 die Stellung von Herrn Dr. Ulrich Vosgerau als Privatdozent überprüft. Es gibt aus rechtlichen Gründen keinerlei Veranlassung, die Lehrbefugnis und damit den Status Privatdozent zu entziehen“, teilte die Hochschule mit.

Die Anwälte Vosgeraus zeigten sich zufrieden mit dem Ergebnis. „Herr Dr. Vosgerau erhielt in diesem Verfahren die Gelegenheit, darzulegen, was Gegenstand des Treffens war und was nicht“, teilte die Kanzlei Höcker mit. „Er hatte damit die Möglichkeit, die durch die Correctiv-Berichterstattung entstandenen Irritationen und Fehlvorstellungen, die zum Teil durch die Anschlußberichterstattung in Medien verstärkt wurden, auszuräumen.“

t-online muß Unterlassungserklärung abgeben

Es ist nicht der erste Erfolg des Staatsrechtlers im Zusammenhang mit der Berichterstattung von „Correctiv“. Die regierungsnahe Gruppierung hatte bereits eingestanden, daß zentrale Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Treffen in Potsdam gar keine Fakten gewesen seien, sondern lediglich Meinungsäußerungen.

Zuletzt mußten das Nachrichtenportal des E-Mail-Anbieters t-online und einer seiner Journalisten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem Juristen abgeben. Das Portal hatte unter anderem geschrieben, Vosgerau habe auf dem Potsdam-Treffen einem Vortrag gelauscht, in dem es um die Entziehung der deutschen Staatsbürgerschaft gegangen sei. Zudem habe er dies in einem Interview „offen zugegeben“ und dies „nicht infrage gestellt“. Dabei handelte es sich allerdings um Falschbehauptungen. (ho)

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