Abschlußbericht: Abschlußbericht Kommissionsvorschlag: Bundesregierung soll Abtreibungen legalisieren

BERLIN. Eine Kommission der Bundesregierung hat sich für die grundsätzliche Entkriminalisierung von Abtreibungen im ersten Trimester ausgesprochen. „In der Frühphase der Schwangerschaft sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben“, heißt es in der Zusammenfassung des Berichtes der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“. Auch Eizellspende und Leihmutterschaft halten die von der Ampel eingesetzten Berater unter Umständen für zulässig.

Im zweiten Trimester der Schwangerschaft obliege es dem Gesetzgeber, ab wann eine Abtreibung rechtswidrig sei. Ab dem Moment der Überlebensfähigkeit des ungeborenen Kindes außerhalb des Mutterleibes „sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich nicht erlauben“. Auch in der Spätphase müßten jedoch weiterhin Ausnahmen möglich sein. Etwa wenn Schäden an der körperlichen oder seelischen Gesundheit vorliegen.

Da müsse der Gesetzgeber nachsteuern und „gesetzliche Kriterien für die Beurteilung, unter welchen Voraussetzungen bei einem pränataldiagnostisch auffälligen Befund ein Schwangerschaftsabbruch zulässig ist“, schaffen. Derzeit sei die Gesetzeslage für eine späte Abtreibung „intransparent“.

Eizellenspende soll legal werden

Aktuell sind Abtreibungen in Deutschland gemäß Paragraph 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich rechtswidrig, können aber unter bestimmten Umständen straffrei bleiben. Die Ausnahmen greifen etwa, wenn das Leben der Mutter gefährdet ist, die Schwangerschaft durch sexuelle Gewalt zustande gekommen ist oder wenn die Abtreibung in Folge der sogenannten Beratungsregelung erfolgt. Damit ist gemeint, daß die Abtreibung innerhalb der ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die Mutter zuvor ein Beratungsgespräch wahrgenommen sowie eine Wartefrist eingehalten hat.

Ihre Empfehlungen begründeten die Berater mit dem Konflikt der Rechte der Mutter und des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft. Das Recht auf Leben überwiege ab dem Punkt, ab dem das Kind auch außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig sei. „Je kürzer die Schwangerschaft besteht, desto eher ist ein Schwangerschaftsabbruch zulässig, und je fortgeschrittener, desto gewichtiger sind die Belange des Ungeborenen.“

Des Weiteren sieht die Kommission eine Legalisierung der Eizellspende in Deutschland als zulässig, „sofern sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, die insbesondere den notwendigen Schutz der Spenderinnen und das Kindeswohl gewährleistet“. Die Eizellspende ist in Deutschland seit 1990 nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Samenspenden sind in Deutschland dagegen erlaubt. Weiterhin verboten bleiben solle die Leihmutterschaft. „Sofern insbesondere der Schutz der Leihmutter und das Kindeswohl hinreichend gewährleistet werden“, dürften Ausnahmen jedoch stattfinden.

Ampel will breiten Konsens bei Abtreibungen

Die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, der insgesamt 18 Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen angehören, war im März 2023 von der Bundesregierung eingesetzt worden. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Fraktionen sich auf eine Reform des Abtreibungsgesetzes geeinigt. Über die Empfehlungen hatte vergangene Woche bereits der Spiegel berichtet. Nun liegt der Abschlußbericht offiziell vor.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bedankten sich für die Arbeit der Kommission. „Ihre Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für den nun notwendigen offenen und faktenbasierten Diskurs“, sagte Paus. Die Bundesregierung wolle einen „breiten gesellschaftlichen und natürlich auch parlamentarischen Konsens“ anstreben, erklärte Lauterbach.

AfD warnt vor Herabsetzung des Stellenwertes menschlichen Lebens

Kritisch reagierte hingegen die AfD-Bundestagsabgeordnete Mariana Harder-Kühnel. „Die Ampel unternimmt den offenkundigen Versuch, den Schutz des ungeborenen Lebens zugunsten des Abtreibungsrechts auszuhebeln“, mahnte die Politikerin. Der Abschlußbericht der Kommission sei lediglich ein erster Schritt, um Abtreibungen als Menschenrecht zu etablieren.

Dafür habe die Bundesregierung „die damit befaßte Arbeitsgruppe weitestgehend mit Frauen, die in der Vergangenheit entweder selbst mit politisch genehmen Positionen aufgefallen oder für entsprechende Verbände wie ‚Pro Familia‘ oder den ‚Deutschen Juristinnenbund‘ tätig gewesen sind“, besetzt.

Den Lebensschutz „vermeintlichen Selbstbestimmungsrechten der Frau“ unterzuordnen, lehne Harder-Kühnel ab. „Die daraus folgende Schutzlosigkeit von ungeborenen Kindern“ sei mit der grundgesetzlich garantierten Menschenwürde unvereinbar. „Dies birgt die ernstzunehmende Gefahr, daß der Stellenwert von menschlichem Leben im gesellschaftlichen Bewußtsein allgemein herabgesetzt wird. Das muß unter allen Umständen verhindert werden.“ (sv)

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