Verfassungsschutz in Sachsen: Verfassungsschutz in Sachsen Geheimdienst-Kontrolleur darf AfD-Gutachten nicht einsehen

DRESDEN. Die sächsische Landesregierung hat sich geweigert, der Parlamentarischen Kontrollkommission im Landtag Einblick in ein Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD zu gewähren. „Eine Einsichtnahme eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission in einen amtsinternen, nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Vermerk“ sei nicht zulässig, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.

Konkret geht es um ein internes Behördengutachten, das der Verfassungsschutz unter Landesinnenminister Armin Schuster (CDU) als Begründung dafür nimmt, die AfD im Freistaat als „erwiesen rechtsextrem“ einzustufen. Es ist bis heute geheim. Die AfD klagt derzeit auf Herausgabe des Papiers.

AfD-Abgeordneter vermutet politische Motivation

Auch die gesamte Kontrollkommission habe kein Recht auf Akteneinsicht, heißt es von der sächsischen Staatsregierung weiter. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist für die Kontrolle des Verfassungsschutzes zuständig. Ihr gehört auch der AfD-Abgeordnete Carsten Hütter an.

Der zeigte sich empört über das Vorgehen der Landesregierung aus CDU, SPD und Grünen. „Zu den Standards eines rechtsstaatlichen Verfahrens gehört es, daß der Beschuldigte erfährt, was ihm konkret vorgeworfen wird. Aus diesem Grund verlange ich weiterhin die unverzügliche Einsichtnahme des gesamten Gutachtens“, sagte Hütter. Besser wäre es, wenn das gesamte Gutachten veröffentlicht würde. Hütter vermutet, das Gutachten sei „inhaltlich jedoch derart substanzlos, daß es die AfD entlasten würde“. Damit würde die Einstufung als „erwiesen rechtsextrem“ dann als „politisch motiviert auffliegen“. (ho)

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