Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein Stadt verletzt sonst Verfassungsrecht: AfD darf ins Schloß Reinbek

REINBEK. Der AfD-Landesverband Schleswig-Holstein hat am Donnerstag die Erlaubnis erhalten, das Schloß der Stadt Reinbek für eine Veranstaltung am 12. April zu nutzen. Das Verwaltungsgericht Schleswig gab damit einer AfD-Klage statt und urteilte, die Stadt verletzte das Verfassungsrecht, wenn sie das Gebäude der Partei nicht zur Verfügung stelle.

Vor wenigen Monaten hatte die Stadt eine neue Satzung eingeführt, die Veranstaltungen mit „extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen“ Inhalten untersage. Bürgermeister Björn Warmer (SPD) begründete die Entscheidung mit angeblich „einschlägigen Erfahrungen“, die man mit Veranstaltungen der AfD in der Vergangenheit gemacht habe.

AfD: „Erheblicher Nachholbedarf“ an Demokratie

Das Gericht urteilte nun: Der Plan, nicht verbotene Parteien wegen Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeit von öffentlichen Räumen auszuschließen, verstoße gegen das Grundgesetz, Artikel 21. Absatz 4. Eine legale Partei dürfe „in ihrer politischen Tätigkeit nicht behindert werden“ und müsse sich „so darstellen, wie es ihrem Selbstverständnis“ entspreche. „Sie hat das Recht, auf eine Beteiligung an der politischen Willensbildung hinzuwirken und hierzu politische Zielvorstellungen zu formulieren“, heißt es in der Begründung des Gerichts.

„Sie darf versuchen, den Bürger von deren Richtigkeit zu überzeugen. Es ist ihr auch erlaubt, hierzu ihre eigenen Vorstellungen durch Behauptungen, Wertungen und Argumente in Wort, Schrift und Bild zu erläutern“, führte das Gericht die Urteilsbegründung fort.

Die AfD-Fraktion äußert sich erfreut. „Die ‚Lex AfD‘ des Bürgermeisters Björn Warmer verletzt schlicht Verfassungsrecht. Das Gericht hat dem SPD-Mann demokratische Grundregeln ins Stammbuch geschrieben – er hatte hier offenkundig erheblichen Nachholbedarf“, betont der stellvertretende Pressesprecher Julian Flak. Der „Versuch, die einzig wahre Oppositionspartei Deutschlands zu behindern“, sei gescheitert. (lb)

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