Rechtssprechung: Rechtssprechung „AfDler töten“ ist laut Gericht nicht strafbar

AACHEN. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat die Ermittlungen wegen der Verwendung der Parole „AfDler töten“ eingestellt. Mitglieder der Antifa hatten im Januar während einer Demonstration ein Transparent mit dieser Aufschrift gezeigt. Das stelle kein strafbares Verhalten dar, sagte die Staatsanwaltschaft laut einem Bericht von RTL.

Da die Aussage mit einem Punkt und nicht mit einem Ausrufezeichen ende, sei die Aufschrift als Vorwurf an die Partei zu verstehen. Nach konventioneller Rechtsprechung habe man bei Aussagen, die vielfältige Auslegemöglichkeiten zulassen, die günstigste Variante anzunehmen. Dementsprechend werfe das Plakat der Partei vor, daß ihre Politik Menschen töte.

Aus dem Urteil ließen sich allerdings keine generellen Schlüsse ziehen, betonte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es werde ausschließlich über den konkreten Einzelfall entschieden.

Immer wieder geschehen gewalttätige Angriffe auf AfD-Politiker

Unter anderem hatte der Berliner Abgeordnete Gunnar Lindemann im Januar Strafanzeige wegen des Plakats gestellt. Er betrachte das Transparent als „öffentlichen Aufruf zum Mord“, schrieb der Politiker damals auf Twitter.

In den vergangenen Wochen kam es mehrfach zu Angriffen auf AfD-Politiker. So wurde der Kandidat Heinrich Koch mit einem Messer attackiert und mußte mit Schnittverletzungen ins Krankenhaus. Zwei Stadträte der Partei waren unlängst in einem Caféhaus in Karlsruhe überfallen worden. Etwa zehn Vermummte, teils mit Gegenständen bewaffnet, verletzten die Politiker Oliver Schnell und Paul Schmidt.

In Dresden wurde der Landtagsabgeordnete Hans-Jürgen Zickler kur vor der Europawahl an einem Wahlkampfstand angegriffen. Der 47jährige Angreifer wurde anschließend von der Polizei gestellt.  (lb)

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