Am Donnerstag beginnt der Prozeß gegen Björn Höcke. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit der Losung „Alles für Deutschland“ eine verbotene Parole der SA genutzt zu haben. Doch schon der Ort des Verfahrens wirft verfassungsrechtliche Fragen auf. Die Rechts-Kolumne von Ulrich Vosgerau.
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Quellenlink : Rechts-Kolumne: Rechts-Kolumne Ein Gericht und sein Angeklagter