Finanzpolitik: Finanzpolitik Leistungslose Zinserträge – Am Ende profitieren die Geschäftsbanken

Gewinne, die auf Zufall oder Glück, jedoch weniger auf eigenen Ideen und Anstrengungen beruhen, kennt auch die Marktwirtschaft. Infolge der Corona-Maßnahmen zerbrachen Lieferketten aufgrund von Lockdowns, Personalmangel und Staus vor Häfen. Die Unternehmen rangen um Transportkapazitäten und zahlten Anfang 2022 für einen 40-Fuß-Container-Transport von Schanghai nach Hamburg statt normal 1.500 Euro nun 12.000 Euro. Das war das Achtfache dessen, was vor der Pandemie üblich war. Hapag-Lloyd, die weltweit fünftgrößte Containerschiff-Reederei, machte in jenem Jahr eine Umsatzrendite von 50,5 Prozent – pro einem Euro Umsatz wurden mehr als 50 Cent als Gewinn verdient. Diese Krisen- bzw. Zufallsgewinne (Windfall Profits) währten aber nur kurz. Zudem wurden die Transporte händeringend gesucht: Sie waren eine begehrte Marktleistung.

Anders die leistungslosen Zinserträge, die Geschäftsbanken von den Euro-Notenbanken derzeit für ihre dort gehaltenen Einlagen bekommen. Diese Einlagen sind Geldbeträge, die etwa die Deutsche Bank auf ihrem Konto bei der Bundesbank stehen hat – ähnlich einer Privatperson, die ein Girokonto bei ihrer Bank führt. Nimmt der Kunde Kredit bei seiner Bank und will Bares abheben, benötigt sie Bargeld. Das kann sie sich im Gegensatz zu einer Zentralbank nicht selbst drucken, weshalb sie eine gewisse Liquidität bei der Bundesbank vorhalten muß, um sich die Banknoten dort zu besorgen.

Deshalb nennt man die Einlagen auch Reserven der Geschäftsbanken. Normalerweise müssen sich die Geldinstitute diese Reserven teuer zum Leitzins bei der Notenbank leihen. Daher halten die Banken die Geldbestände nicht höher als notwendig. Der Leitzins hat insofern eine geldpolitische Steuerungsfunktion, mit der die Zentralbank die Kreditvergabe der Geschäftsbanken beeinflußt, auch um die Inflation niedrig zu halten. Außerdem entsteht unter diesen Bedingungen ein Interbankenmarkt, auf dem sich Banken untereinander mit der notwendigen Liquidität zu einem etwas günstigeren Zins aushelfen. Soweit der Normalfall.

Die Inflation schafft Tatsachen

Der Text befaßt sich mit der „Quantitativen Lockerung“ der Zentralbanken.
Die „Quantitative Lockerung“ der Zentralbanken: Kein langfristig stabiles Konzept Quelle: www.ecb.europa.eu

Doch seit 2015 gelten andere Regeln. Im Rahmen der Quantitativen Lockerung (Quantitative Easing/QE) haben die Euro-Notenbanken in großem Umfang (Staats-)Anleihen von den Geschäftsbanken erworben, auch um den hochverschuldeten Euroländern zu helfen, ihre Zinskosten in Grenzen zu halten. Der Gegenwert wurde den Banken als Einlage gutgeschrieben. Infolgedessen entstand eine hohe Überschußliquidität der Geschäftsbanken – die Euro-Notenbanken wurden zum Geldhort für brachliegende Liquidität und keine Bank mußte sich mehr Geld bei der EZB leihen. Damit verlor auch der Leitzins seine Steuerungsfunktion.

Diese übernahm jetzt der Einlagezins, der für die Banken einen Anreiz bieten muß, ihre Einlagen nicht gegen höher verzinste Anlagen auf dem Kapitalmarkt einzutauschen. Denn das dann wieder in den Verkehr gebrachte Zentralbankgeld würde inflationstreibend wirken, was es zu vermeiden gilt. Zum Problem wurden die QE-Anleihekäufe mit dem abrupten Inflationsschub 2022. Die EZB mußte deshalb die Verzinsung für die Einlagen sukzessive auf aktuell vier Prozent anheben, während die aus der Niedrigzinsperiode angekauften Anleihen weiterhin nur geringe Erträge abwerfen.

So lag die durchschnittliche Verzinsung der von der Bundesbank gehaltenen Anleihen vergangenes Jahr gerade mal bei 0,37 Prozent, während die zu leistenden Zinsen auf die Einlagen im Jahresdurchschnitt 3,27 Prozent betrugen. Hieraus resultierte eine negative Zinsmarge von -2,90 Prozentpunkten, also ein wahrhaftes Verlustgeschäft, hausgemacht durch die Anleihekäufe. Dies führte per Saldo zu einem negativen Zinsergebnis von 19,1 Milliarden Euro – bei einem Bundesbank-Verlust 2023 von insgesamt 21,6 Milliarden Euro (JF 14/24).

Zinserträge in Milliardenhöhe erwartet

Profitiert haben die Geschäftsbanken. Sie beziehen für das liquide und ausfallsichere Zentralbankgeld vier Prozent – während wir im Regelfall null Prozent auf unsere Giro-Einlagen bekommen. Mangels direkter Angaben für einzelne Kreditinstitute schätzt der Ökonom Bernd Lucke (Universität Hamburg) die leistungslosen Zinserträge beispielsweise für die Deutsche Bank auf der Basis eines Vergleichs ihrer Zentralbankguthaben 2014 (vor QE) und 2023 (nach QE). Der Anstieg um etwa 100 Milliarden Euro ist annahmegemäß weitgehend durch den QE-Ankauf von Anleihen und der daraus resultierenden Reservehaltung erklärbar.

Bei einer durchschnittlichen Verzinsung von 3,27 Prozent errechnen sich so leistungslose Zins­erträge von 3,27 Milliarden Euro, bei einem Konzern-Jahresüberschuß von 4,9 Milliarden Euro. Für den gesamten Euroraum geht Lucke für 2023 von etwa 130 Milliarden Euro gezahlter Einlagezinsen aus, davon profitierten deutsche Banken mit etwa 49 Milliarden Euro. Dies ist eine durch nichts zu rechtfertigende Subvention der Notenbanken – außer die logische Folge der Anleihekaufprogramme. Denn ein Verkauf dieser QE-Anleihen würde zu einem geldpolitisch unerwünschten Anstieg der Marktzinsen führen. Man könnte daraus schlußfolgern, die EZB hätte durch die Anleihekäufe ihre Unabhängigkeit aufs Spiel gesetzt (Artikel 130 AEU-Vertrag). Zudem sind die Zinseinnahmen der Bundesbank aus Staatsanleihen zugleich Ausgaben des Bundes (linke Tasche – rechte Tasche).

Faktisch werden sie jedoch im Rahmen der QE-Bestände derzeit wesentlich höher mit dem Vier-Prozent-Einlagezins zugunsten der Geldinstitute verzinst. Die daraus über weitere Jahre erwartbaren Verluste verhindern Überweisungen an den Bund. Vielmehr könnte der Bund von der Bundesbank zu Kapitalzuschüssen aufgefordert werden, sollten die Verluste das Eigenkapital aufzehren. Die Lasten dieser Politik tragen die Steuerzahler – die Aktionäre der Geschäftsbanken wird es freuen.

JF 19/24

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