Die SVP bezeichnete den Beschluß der Straßburger Richter als „Skandal“. Gerichte hätten Recht zu sprechen und nicht Politik zu machen. Die Partei verurteile „diese Einmischung fremder Richter aufs Schärfste und fordert den Austritt der Schweiz aus dem Europarat“.
„Zäsur für Staaten, die sich nicht an Klimaziele halten“
Das Gericht war zu dem Schluß gekommen, die Schweiz habe frühere Ziele zur Emissionsreduzierung verfehlt und damit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und Artikel 6, Paragraph 1 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Das Urteil verpflichtet die Schweizer Regierung dazu, wirksamere Maßnahmen zur Emissionsreduzierung zu ergreifen, macht dabei jedoch keine konkreten Vorgaben. Berufung gegen die Entscheidung einzulegen, ist nicht möglich.
Ein historisches Urteil vom europäischen Gerichtshof! Wenn Regierungen Klimaschutz verschleppen, verletzen sie Menschenrechte.
Eine Zäsur für 1 europäischen Kontinent voller Staaten, die sich nicht an Klimaziele halten. Die Türen für weitere #Klimaklagen sind sperrangelweit auf. pic.twitter.com/naEbPlEqTa— Luisa Neubauer (@Luisamneubauer) April 9, 2024
Mitglieder der Klimabewegung hatten euphorisch auf den juristischen Erfolg reagiert. Noch nie zuvor war eine sogenannte Klimaklage vor der Großen Kammer des Menschenrechtsgerichtshofs verhandelt worden. Luisa Neubauer, das Gesicht von Fridays for Future Deutschland, sprach von einem „historischen Urteil“ und einer „Zäsur für einen europäischen Kontinent voller Staaten, die sich nicht an Klimaziele halten“. Die Tür für weitere Klimaklagen sei nun „sperrangelweit“ offen, schrieb sie auf X.
Gericht weist zwei weitere Klimaklagen ab
Allerdings blieben am selben Tag zwei weitere Klimaklagen erfolglos. Ein französischer EU-Abgeordneter und ehemaliger Bürgermeister der Küstenstadt Grande-Synthe hatte argumentiert, daß fehlende Klimaschutzmaßnahmen mit der Überflutung seiner Stadt zusammenhingen. Seine Klage gegen die französische Regierung wurde abgewiesen, da ihm die sogenannte Opfereigenschaft fehle, er also nicht in besonderer Weise betroffen sei. Eine Klage portugiesischer Jugendlicher wies das Gericht mit der Begründung ab, diese hätten unter anderem zuerst in Portugal alle Instanzen anrufen müssen, ehe sie vor dem EGMR klagen.
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber im März 2021 dazu verpflichtet, mehr für den Klimaschutz zu tun. Nach diesem sogenannten Klimabeschluß stimmte der Bundestag für ein neues Klimaschutzgesetz, nach dem Deutschland bis 2045 „treibhausgasneutral“ werden soll, also nur noch so viele Treibhausgase ausstoßen soll, wie wieder gebunden werden können. (dh)
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Quellenlink : „Einmischung fremder Richter“: „Einmischung fremder Richter“ Nach Klima-Urteil: SVP fordert Austritt aus Europarat