Corona-Protokolle: Corona-Protokolle Wie das RKI bei den Schwärzungen auf Zeit spielt

BERLIN. Das RKI hat über seine Anwälte beantragt, den für den 6. Mai geplanten Gerichtstermin über die geschwärzten Stellen in den veröffentlichten Protokollen zu verschieben. An diesem Tag soll das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Unkenntlichmachungen ebenfalls freigegeben werden müssen. Davon betroffen sind vor allem Aussagen zu den Impfstoffen und zur Impfpflicht.

Darauf klagt das Multipolar-Magazin, das es im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes bereits juristisch erreicht hatte, daß die Protokolle des Krisenstabes vom RKI herausgegeben werden mußten. Die Papiere sorgen seitdem für Wirbel, weil aus ihnen hervorgeht, daß die von Bundesregierung und Ministerpräsidenten getroffenen harten Corona-Maßnahmen wie Lockdowns, Schulschließungen und Maskenpflicht den Auffassungen des Experten-Gremiums zuwiderliefen.

RKI-Anwälte sollen verhindert sein

Beantragt hat die Verschiebung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme die Wirtschaftskanzlei Raue, die das RKI in der Auseinandersetzung vertritt. Dies teilte das Gericht den Multipolar-Anwälten von mit. „Der Verhandlungstermin war den beteiligten Anwälten bereits im Januar mitgeteilt worden“ berichtete das Magazin in eigener Sache.

Die Kanzlei besteht aus 80 Anwälten, doch angeblich könnten nur die beiden Juristen Wolfram Hertel und Arne Dittloff das Verfahren „alleinverantwortlich“ bearbeiten. Doch diese seien am 6. Mai verhindert. Das Robert-Koch-Institut ist direkt Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstellt. Dieser ist auch weisungsbefugt.

Über die Verschiebung kann der zuständige Richter erst nach dem Ende seiner Elternzeit am 17. April entscheiden, heißt es in der Antwort des Gerichts, aus dem das Magazin zitiert. (fh)

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