Wie der Staat gegen Telegram vorgehen will

Im Messenger Telegram lauert eine Schattenwelt – Mordaufrufe werden scheinbar folgenlos verbreitet. Wie das Bundesjustizministerium versucht, deutsches Recht durchzusetzen.

Morddrohungen, Aufrufe zu Gewalt, Handel mit gefälschten Impfpässen, Waffen und Drogen – in dem Messenger Telegram scheint fast alles möglich. In vielen Gruppen und Kanälen hat sich eine Schattenwelt gebildet. Obwohl vieles strafbar ist, bleiben Hass und illegale Angebote oft stehen, werden weiterverbreitet.

Für deutsche Behörden ist das Unternehmen nicht erreichbar. Doch das könnte sich bald ändern. Das Bundesamt für Justiz, das dem Justizministerium zugeordnet ist, führt zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram. Das weltweit agierende Unternehmen soll sich an deutsches Recht halten. Genauer: das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG).

Im Justizministerium hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass Telegram im Sinne des NetzDGs wie ein “soziales Netzwerk” behandelt werden soll. Telegram müsste dann einen Ansprechpartner in Deutschland nennen, einen Meldeweg für strafbare Inhalte einrichten und die dann auch zügig löschen oder sperren. Auf anderen Plattformen wie Facebook und Twitter gibt es das schon. Ab Februar 2022 müsste Telegram auch Nutzerdaten an das BKA weitergeben.

Wird Telegram dem nachkommen? Das Unternehmen rühmt sich: “Bis zum heutigen Tag haben wir 0 Byte Nutzerdaten an Dritte weitergegeben, einschließlich aller Regierungen.” Das BKA, das schon jetzt Löschanfragen an Telegram stellt, zieht eine gemischte Bilanz: Islamistisch-terroristische Inhalte lösche Telegram regelmäßig, rechtsextremistische aber “größtenteils nicht”. Telegram entferne ohnehin freiwillig Inhalte.