Google klagt gegen Hate-Speech-Gesetz

Das NetzDG sieht vor, dass strafbare Inhalte in sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube gelöscht werden müssen. Google klagt nun gegen eine Ausweitung des Gesetzes.

Google klagt gegen eine Erweiterung des deutschen Gesetzes gegen Hassbotschaften im Internet, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kurz: NetzDG. Dieses verstoße gegen die Privatsphäre der Nutzer, argumentierte der weltgrößte Suchmaschinen-Anbieter, zu dem auch das Video-Portal YouTube gehört. Die Klage gegen das Bundesjustizministerium wurde beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Gesetz stehe in Widerspruch zur deutschen Verfassung und europäischen Gesetzen, schrieb YouTube-Managerin Sabine Frank in einer Blog-Nachricht.

Damit will Google vor allem gegen die Verpflichtung zur Weitergabe von Nutzerdaten an Behörden vorgehen, die noch vor der Feststellung einer Straftat zu erfolgen hat. Mitarbeiter von Internetplattformen sind etwa verpflichtet, Verdachtsmeldungen an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt zu melden. Auch die IP-Adresse des Nutzers wird in solchen Fällen weitergegeben. Im Mai waren unter anderem die Berichtspflichten wie auch Bußgelder im Rahmen des NetzDG erweitert worden. Das 2018 in Kraft getretene NetzDG sieht vor, dass strafbare Inhalte von sozialen Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube schnell und konsequent gelöscht werden müssen, und spielt eine zentrale Rolle im Umgang mit Hassrede im Internet.